Die NATO wird dieses Jahr mit der Übung Air Defender die größte Verlegeübung in ihrer Geschichte durchführen. Stattfinden wird diese im Zeitraum vom 12.06.2023 – 23.06.2023.
Sperrungen des Luftraums
Um die Sicherheit der an der Übung teilnehmenden Luftfahrzeuge, aber auch die der zivilen Luftfahrt zu gewährleisten werden umfangreiche Flugbeschränkungsgebiete etwabliert, innerhalb derer nur mit entsprechenden Freigaben operiert werden darf. Das gilt prinzipiell für alle Teilnehmer am Luftverkehr – von Airline-Flieger bis zur Drohne.
Was für Drohnenpiloten gilt
Jetzt stellt sich natürlich für viele die Frage, ob und in welchem Rahmen sie noch ihre Drohne im Zeitraum der Air Defender 2023 Übung fliegen dürfen. Besonders für diejenigen, die Termine nicht mal einfach verschieben können, wie z.B. bei der Nutzung von Drohnen zur Rehkitzrettung möchten wir hier etwas Klarheit schaffen.
Aus den Darstellungen unter dem Text kann man entnehmen, dass die Untergrenzen für die Flugbeschränkungsgebiete fast ausnahmslos bei FL080 liegen. Die einzige Ausnahme bildet der ED-R East Flight 1 im Nordosten Deutschlands, bei dem die Untergrenze mit GND definiert ist. Für diesen ED-R East Flight 1 gilt damit in der Tat auch für Drohnen in den bezeichneten Zeiten ein Flugverbot.
Nehmen wir an, dass wir als Drohnenpiloten nicht über die 120 m AGL Flughöhe steigen, so kann für alle übrigen Bereiche Entwarnung gegeben werden. In diesen Fällen fliegen wir unterhalb der Untergrenzen der Flugbeschränkungsgebiete.
Die Beschränkungen sollen auch nicht den ganzen Tag gelten, sondern in recht engen Zeitfenstern. Dies können Sie dem Schreiben des Zentrum Luftoperationen entnehmen welches der Aeroclub NRW zu Download zur Verfügung stellt. Gerade die Rehkitzsuche wird zu den Aktivierungszeiten der Flugbeschränkungsgebieten bereits abgeschlossen sein.
Bitte beachten Sie, das dieser Artikel am 15.03.2023 entstanden ist und ggfs. noch Änderungen an den Bereichen durchgeführt werden. Wir übernehmen keine Haftung für die Aktualität dieser Anlagen.
Informationen können tagesaktuell dem WEB-AUP entnommen werden und sind teil einer SERA konformen Flugvorbereitung. Wir möchten außerdem darauf hinweisen, dass temporäre Flugbeschränkungsgebiete immer etabliert werden können, weshalb auch Drohnenpiloten immer eine entsprechende Flugvorbereitung durchführen sollten.
Bei weiteren Fragen können Sie uns gerne kontaktieren. Wir bieten übringens auch für Ihre Anwendung passende professionelle Drohnen an. Schauen Sie in unseren Shop.